Informationen zur Corona-Pandemie
Update 4. Mai 2020
Sehr geehrte Eltern, Schülerinnen und Schüler!
Seit dem 4. Mai 2020 ist es uns gestattet die Musikschule für den Einzelunterricht zu öffnen!
Leider waren wir auf eine derart kurzfristige Entscheidung nicht vorbereitet und brauchten noch etwas Zeit, um alle nötigen Vorbereitungen zu treffen und umzusetzen.
Die Lehrkräfte werden sich nun kurzfristig bei Ihnen melden und das weitere Vorgehen besprechen.
Da wir im Kollegium durchaus Personen aus dem gefährdeten Personenkreis haben, wird sich der Unterricht in den nächsten Wochen noch unterschiedlich darstellen. Wenn Sie selbst bzw. Ihre Kinder zu dem gefährdeten Personenkreis gehören, sprechen Sie uns an.
Sie können natürlich auch weiterhin am Online-Unterricht teilnehmen.
Für den Präsenz-Unterricht gilt:
-
nur Einzelunterricht ist möglich, d.h. die Lehrkraft und ein Schüler/eine Schülerin sind im Raum während des Unterrichts (keine Ausnahmen, auch nicht bei Schüler*innen aus häuslicher Gemeinschaft)
-
Unterrichtsorte derzeit:
-
Musikschule im Erlengrund
-
Begegnungsstätte Wehdem
-
weitere folgen
-
den Unterrichtsort besprechen Sie bitte mit der Lehrkraft
-
-
Mund-Nasen-Schutzmaskten-Pflicht ab Betreten des Gebäudes und auch während des Unterrichts (Ausnahmen für Blasinstrumente)
-
der erste Weg führt immer zum Waschbecken (Erlengrund: Toilette im 1. OG auch für Schüler*innen die im EG Unterricht haben) und ausgiebig Hände waschen! Vor und nach dem Unterricht!
Weitere Hygieneschutzregeln finden Sie weiter unten und als Aushang im Gebäude!
Kleingruppenunterrichte können kurzfristig zu verkürzten Einzelunterrichten (z.B. Partnerunterricht 30 Minuten zu zwei Einzelunterrichten à 15 Minuten) umgestaltet werden, bis auch Kleingruppenunterrichte wieder möglich sind.
Beachten Sie bitte: der Monat April wird Gebührenfrei gestellt, um die aufgrund der Corona-Pandemie ausgefallenen Stunden im März und April zu erstatten (erfolgt zum 1. August).
Des Weiteren werden keine Gebühren erhoben, wenn der Unterricht aufgrund der Corona-Pandemie weiterhin nicht erteilt werden kann. Wir werden alle Fälle zum Ende des Schuljahres betrachten, aber bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht über jede Entwicklung kurzfristig informieren können.
Sollten Sie dennoch Fragen haben, melden Sie sich gerne.
Wir versuchen schnellstmöglich die Informationen zu aktualisieren, aber aufgrund der hochdynamischen Zeit ist das nicht immer möglich.
Wir danken für Ihr Verständnis und verbleiben
mit freundlichem Gruß
Christian Wöbking
Musikschulleiter
Hygieneschutzregeln für den Einzel-Unterricht
Zutrittsbeschränkung:
-
Keinen Zutritt haben Personen, auf die mindestens eines der folgenden Merkmale zutrifft:
-
positiv auf SARS-CoV-2 getestet oder als positiv eingestuft bis zum Nachweis eines negativen Tests (i. d. R. durch den AMD),
-
vom Gesundheitsamt aus anderen Gründen (z. B. als Kontaktperson Kat. I) angeordnete Quarantäne für die jeweilige Dauer,
-
nach Rückkehr von einem Auslandsaufenthalt oder einer besonders betroffenen Region im Inland ab 72 Stunden für die Dauer von 14 Tagen.
-
Auch anderweitig erkrankten Schülern ist die Teilnahme am Präsenzunterricht nicht gestattet. Die Lehrkraft wird verpflichtet, bei Erkältungssymptomen von Schülern den Unterricht nicht zu erteilen.
Allgemein:
-
Vor Betreten des Raumes Hände gründlich waschen!
-
Lehrkräfte fragen nach.
-
-
Husten- und Niesetikette einhalten!
-
Abstandsetikette einhalten!
-
Mund-Nasen-Schutzmaske aufsetzen während der gesamten Zeit im Gebäude/im Unterrichtsraum!
-
Nicht unaufgefordert den Raum betreten!
-
Die Lehrkraft lässt den/die Schüler*in eintreten.
-
-
Keine Gegenstände, Wände oder Utensilien unnötig anfassen!
-
weder im Unterrichtsraum, noch davor.
-
Türklinke nicht anfassen!
-
-
Der Unterricht findet mit maximalem Abstand statt!
-
mindestens 1,5 m.
-
-
Nach Verlassen des Raumes: Hände waschen!
-
Die Lehrkraft lässt den/die Schüler*in nach dem Unterricht austreten.
-
-
Raumgröße: 5 qm pro Person
-
Räume gut lüften
-
während des gesamten Unterrichts
-
vollständig durchlüften zwischen den Unterrichten
-
Instrumente:
-
Bei Bläsern:
-
Klaviere: Tastatur nicht mit Desinfektionsmittel besprühen!
-
Dieses würde in die Mechanik eindringen und auf Dauer das Instrument ruinieren. Dies hätte zur Folge, dass sich zum einen durch das Ethanol in den Desinfektionsmitteln die Tasten-Beläge vom Holz lösen und zum anderen das Holz in den Zwischenräumen beginnt aufzuquellen.
-
Über den Tag verteilt zwei-/dreimal ganz sparsam die Tasten mit einem ausgewrungenen Spültuch gut abreiben; Lüften und Instrument offenlassen.
-
-
vor dem Unterricht.
-
jeweils nach ca. 90 Minuten
-
nach dem Unterricht
-
Lehrerinstrumente werden ausschließlich von Lehrenden benutzt
-
Schülerinstrumente werden ausschließlich von Schüler*innen benutzt
-
Das Einstimmen z.B. von Schüler-Streichinstrumenten muss unter besonderen Schutzmaßnahmen erfolgen (Mund-Nasen-Schutz; Einmalhandschuhe überstreifen und danach entsorgen, Tuch über dem Instrument).
Besonderheiten:
-
Nur wo dies pädagogisch erforderlich ist, dürfen Schüler von einer Person begleitet werden
-
z.B. Bringen und Abholen der Schülerin/des Schülers; die Anwesenheit im Unterrichtsraum und Gebäude ist nicht gestattet.
-
-
Vorbereitungen auf schulische Abschlussprüfungen (Abitur) im Fach Musik und auf Eignungsprüfungen für weiterführende Bildungseinrichtungen in Musikschulen unter Einhaltung alle Vorschriften im Rahmen eines Präsenzunterrichtes.
Sehr geehrte Eltern, Schülerinnen und Schüler!
Diese finden Sie auf unserer Homepage oder sie wurde Ihnen bereits von Ihrer Lehrkraft zur Verfügung gestellt.
Entweder senden Sie sie per Mail (einscannen oder abfotografieren) an info@musikschule-espelkamp.de oder postalisch (Wilhelm-Kern-Platz 1, 32339 Espelkamp) an uns zurück.
Aber ich bitte hierbei um Ihre Mithilfe, um den Unterricht dauerhaft erhalten zu können.
Und ich möchte Sie bitten, der zum Abrechnungstermin 01.05.2020 fälligen Sepa-Lastschrift nicht zu widersprechen, da eine Erstattung erst zum Ende des Schuljahres (31.07.2020) erfolgt.
Wir versuchen schnellstmöglich die Informationen zu aktualisieren, aber aufgrund der hochdynamischen Zeit ist das nicht immer möglich.
mit freundlichem Gruß
Musikschulleiter
Die Regelungen sollen zunächst bis zum 19. April 2020 gelten.
Zur Frage der Bezahlung bzw. Erstattung von Unterrichtsgebühren aufgrund der Musikschulschließung verweisen wir auf die Regelungen in unserer Schulordnung (sh. Nr. 11) sowie der Gebührenordnung unter § 6. Diese sind auf unserer Internetseite unter www.musikschule-espelkamp.de einzusehen.
mit freundlichem Gruß
i.A.
Musikschulleiter